Der Podologe verfügt über ein fundiertes medizinisches Fachwissen und arbeitet sehr eng mit dem behandelnden Arzt (Orthopäde, Hautarzt, Internist oder Diabetologe)bzw.einer Fußambulanz zusammen. Es ist eine kompetente Zusammenarbeit um bereits kleinste Veränderungen rechtzeitig zu erkennen um Fußprobleme zu beseitigen oder zumindest stark zu mildern.Die meisten Patienten beim Podologen leiden unter dem diabetischen Fußsyndrom. Für sie ist der regelmäßige Besuch bei den Podologen besonders wichtig. Bei Diabeteskranken werden Veränderungen am Fuß oft gar nicht mehr bemerkt. Eine weitere für die Zuckerkrankheit typische Folgeerkrankung ist die periphere Polyneuropathie oder Angiopathie,durch die der Patient kaum noch Schmerzen wahrnimmt. Die Folge sind Entzündungen und schlecht heilende Wunden bis hin zu Amputation.Ein Besuch beim Arzt und Podologen ist daher sehr wichtig.
Medizinische Fußpflege ist ein Begriff der den meisten Menschen bekannt ist. Die Podologie beschäftigt sich mit einem breiteren Spektrum als nur Fußpflege bzw. medizinische Fußpflege. Da der Podologe ein Therapeut ist und kein Pfleger gehört die medizinische Fußpflege als fester Bestandteil der Fußtherapie einfach dazu. Etwas anderes ist es mit dem Medizinischen Fußpfleger. Mit dem Podologengesetz (PodG) im Jahre 2002 wurde die Berufsbezeichnung Podologe/in und seit 2003 die Berufsbezeichnung Medizinischer Fußpfleger/in ist Gesetzlich geschützt. Wer eine behördliche Erlaubnis Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung besitzt, darf sich tatsächlich Podologe/in nennen. Der unrechtmäßige Gebrauch der Berufsbezeichnung Podologe/in bzw. Medizinischer Fußpfleger/in ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe von bis 2500 € bestraft (§9 PodG)
Leider ist der Begriff Medizinische Fußpflege selbst nicht geschützt und darf für Werbezwecke von jedem benutzt werden, selbst wenn er kein Podologe/in ist, was viele erkrankte Personen ein falsches Bild vermittelt.