Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei eingewachsenen Nägeln wie auch bei verdickten Nägeln bzw. gerollten Nägeln durch fachgerechtes zuschneiden,
Abtragen von erkrankten Bereichen des Nagels im Falle einer Onychomykose (Nagelpilz). Des weiteren fertigen wir Nagelspangen und Orthosen an. Bei einer beschädigten Nagelplatte bieten wir eine Nagelprothetik an.
Wir behandeln außerdem Warzen, Hühneraugen und andere Druckstellen durch entfernen bzw. Entlastungen des betroffenen
Bereiches. Im Fokus stehen vor allem die Risikopatienten (Diabetiker mit Polyneuropathie oder Angiopathie).
Wir beraten Sie auch gerne bei Hautveränderungen oder entzündeten Stellen, prüfen Ihre Schuheinlagen bzw. das Schuhwerk.
Diabetische Fußpflege auf Rezept – Heilmittelverordnung
Diabetiker können Fußtherapeutische Maßnahmen mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Die medizinische Fußpflege ist seit dem 01.07.2002 in Deutschland
als Heilmittel eingestuft. Die Therapiemaßnahmen können nur von zugelassenen Praxen durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes.
Ihre Eigenleistung (Zuzahlung) als Patient beträgt 10 % des Behandlungspreises plus 10,00 Euro Verordnungsgebühr und muss gleich am Anfang beglichen werden.
Als Patient müssen Sie nicht bei der Abrechnung in Vorleistung treten. Falls Sie eine Verordnung erhalten, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen erfolgen.