seit Juli 2020 ist der diabetische Fuß keine Indikation mehr für eine podologische Heilmittelverordnung. Stattdessen sind Diabetische Neuropathie, Neuropathie, Querschnittslähmung und ähnliche Erkrankungen verordnungsfähig. Behandlungen des diabetischen Fußes sind nicht mehr erstattungsfähig. Bitte prüfen Sie Ihre Verordnung auf die Richtigkeit der Diagnose. Falsch ausgestellte Rezepte können wir leider nicht annehmen.